- 1042 - 1260. Mai 3. inv. Ss. crucis. Herzog Boleslaw bestättigt zur Sühne des durch die Gefangennehmung des Bischofs begangenen Unrechtes die Freiheiten der Kirchengüter und der Unterthanen des Bischofs (genau wie in No. 1038). O. Z. Aus einem Transsumte v. 1261 bei Stenzel Bisth.-Urk. S. 25. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |